Überäcker

[104] Überäcker (Beistücke, walzende Güter, Umländerei, Urlosgut), Acker, welche bei einem Bauerngut über den geschlossenen Bestand des Gutes vorhanden sind u. daher nicht dem Colonatrecht folgen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 104.
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