[106] Überfracht, das Gewicht der Dinge, welche man außer den gestatteten noch auf einem Wagen od. Schiffe mit sich nimmt u. wofür besonderes Frachtgeld bezahlt werden muß.
Adelung-1793: Überfracht, die
Brockhaus-1911: Überfracht
Meyers-1905: Überfracht