Überfracht

[106] Überfracht, das Gewicht der Dinge, welche man außer den gestatteten noch auf einem Wagen od. Schiffe mit sich nimmt u. wofür besonderes Frachtgeld bezahlt werden muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 106.
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