Übergeben

[108] Übergeben, 1) etwas in den Besitz od. in die Gewalt eines Andern geben; 2) bes. von Eltern, wenn sie bei Lebzeiten ihren Grundbesitz unter gewissen Bedingungen, z.B. der lebenslänglichen Ernährung u. Verpflegung, an ihre Kinder abtreten, s. Übergabe; 3) sich ü., so v.w. sich erbrechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 108.
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