Überreif

[112] Überreif, reifer als nöthig u. dienlich ist; überreife Obstsorten verlieren an Geschmack; bei überreifen Feldfrüchten erleidet man bedeutenden Verlust an Körnern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 112.
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