[34]Abhandlung (Dissertation), schriftlicher Aufsatz, dessen Zweck ist, irgend einen wissenschaftlichen Gegenstand, abgetrennt von dem Ganzen od. dem System, wozu er gehört, selbständig zu untersuchen u. die gewonnenen Resultate aufzustellen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 34.