Abortus

[45] Abortus (lat.), Fehlgeburt (s.d.); A. procuratio, Abtreibung der Leibesfrucht; Aborticidĭum, Tödtung der Leibesfrucht durch Bewirken einer Fehlgeburt. Daher Abortiren, 1) eine Fehlgeburt thun; 2) von Pflanzen, wegen Alters, fehlenden Blüthenstaubs etc. keine Früchte ansetzen. Abortiv, 1) Fehlgeburt bewirkend, z.B. durch Abortivmittel, s. Fehlgeburt; 2) gleich vom Anfang, daher Abortivheilmethode, Methode, wo die Krankheit gleich im Entstehen erstickt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 45.
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