Absetzen

[54] Absetzen, 1) Jemand von einer Stelle entfernen, namentl. einen Staatsdiener; über die Absetzbarkeit (Amovibilität) derselben s. u. Staatsdiener; 2) (Rechtsw.), die im rechtlichen Verfahren gewöhnlichen von den Parteien zu den Acten gebrachten Sätze, welche eine Auseinandersetzung der Streitsache enthalten, beendigen u. rechtliche Entscheidung verlangen, 3) (Med.), eine Metastase bilden; 4) (Chir.), so v.w. Amputiren; 5) (Chem.), von Flüssigkeiten, einen Bodensatz fallen lassen; 6) (Bergb.), von Gängen, die Richtung verändern; 7) vom Erz, gering werden od. gänzlich ausgehen; 8) vom Gestein, die Festigkeit verlieren, klüftig werden; 9) (Tuchb.), geschorne Tücher mit einer Bürste auf dem Absetztische streichen; 10) (Färbek.), einer gefärbten Fläche andre Farbe geben; 11) jungen Thieren das Saugen an der Mutter nicht mehr gestatten, indem man sie von ihren Müttern wegbringt, daher Absetzferkel, Absetzfüllen, Absetzkälber, Absetzlämmer; 12) (Forstw.), von einem gefällten Baume den Gipfel absägen od. abhauen; 13) (Militär), auf das Commando Setzt ab! das Gewehr aus dem Anschlag in die Lage zurückbringen, welche es zuvor beim Fertigmachen hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 54.
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