[55] Absolutismus (v. lat.), 1) (Dogm.), die augustinische Meinung, daß Gott unbedingte Rathschlüsse, auch über zufällige Dinge, gefaßt habe, nach welchen bestimmte Menschen zur ewigen Verdammung od. Seligkeit ausersehen sind; s. u. Prädestination; 2) die polit. Ansicht, wo in einem Staate die höchste Entscheidung in dem unbeschränkten Willen des Regenten liegt, s. Monarchie. Die Anhänger des A. in theol. u. polit. Bedeutung heißen Absolutisten.