[89] Meinung, 1) Annahme, daß etwas wahr sei, wofür zwar. Gründe zur Unterstützung aufgestellt werden können, die aber zum Beweis nicht zureichen, wenn auch derjenige, welcher eine M.[89] hegt, sie (aus Befangenheit) dafür erkennt; 2) im Kanzleistyl so v.w. Wille.