Abwägen

[63] Abwägen, 1) (Feldmeß- u. Markscheidek.), den Höhenunterschied zweier oder mehrerer Punkte im Felde od. in einem Bergwerke mittelst eines Nivellir-Instrumentes messen; daher Abwägekunst, so v.w. Nivelliren; 2) (Uhrm.), die Rundung u. Gleichförmigkeit eines Uhrrades (auch der Unruhe) genau untersuchen u. die gefundenen Fehler verbessern; geschieht mit dem Abwägzirkel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 63.
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