Abzahlung

[65] Abzahlung, die nach u. nach erfolgende Abtragung einer Schuld; sie geschieht: überhaupt, indem eine unverzinsliche Schuld stückweis gezahlt wird; od. als Rente, indem ein eisernes Capital immer verzinst wird; od. als Zeitrente, indem Capital u. Zinsen jährlich in gleich großen Summen abgezahlt werden; od. als Leibrente, wo die Zahlung einer bestimmten Summe bis zum Tode des Empfängers fortgesetzt wird; vgl. Annuität.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 65.
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