[73]Accompagnato (ital., Mus.), 1) begleitet, in der Art einer Begleitung; 2) in concertirenden Tonstücken, Trios, Quartetts u. dgl. eine Bezeichnung für die Instrumente, die sich einem andern, melodisch mehr hervorragenden, unterordnen sollen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 73.