Quartett

[740] Quartett (ital. Quartetto od. Quadro), 1) jeder vierstimmige Satz, s. Vierstimmig; 2) eine besondere Compositionsform für vier Singstimmen od. vier Instrumente, worin alle vier Stimmen obligat sind. Das Q., welches von zwei Geigen, der Bratsche u. dem Violoncello ausgeführt wird, besteht gewöhnlich aus drei od. vier verschiedenen Sätzen, wovon der erste u. letzte im geschwinden Zeitmaß geschrieben ist. Als Muster dieser Art gelten die Q-en von Haydn, Mozart, Beethoven, Pleyl, B. u. A. Romberg u. Spohr. Ein kleines Q., wo die einzelnen Sätze kürzer u. weniger ausgeführt sind, als beim Q., heißt Quartettino.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 740.
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