Accordiren

[74] Accordiren (v. fr.), 1) zusammenstimmen; 2) einig sein; 3) wogen des Preises einer Sache übereinkommen; 4) einen Accord (s.d. 3 u. 4) schließen; 5) (Mus.), das Stimmen eines Instrumentes nach dem harmonischen Zusammenklange seiner Hauptaccorde; auf Tasteninstrumenten nach Dreiklängen u. Septimenharmonien, auf Bogeninstrumenten quintenweis; 6) das Einstimmen der verschiedenen Orchesterinstrumente vor Aufführung einer Musik.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 74.
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