Activa

[105] Activa (v. lat.), 1) im Allgemeinen der gesammte Besitzstand, Grundbesitz, Werthschaften, Mobilien u. ausstehende Capitalien; im kaufmännischen Sinne 2) die Theile des Vermögens, welches der Kaufmann zum Betriebe seiner Handelsunternehmungen anwendet. Diese sind Geld, Wechsel, Staatspapiere, Actien u. andere Werthpapiere, Waaren u. Forderungen, welche der Kaufmann an seine Geschäftsfreunde zu machen hat (Activforderungen, Activschulden) im Gegersatze zu demjenigen, was er Andern schuldig ist, den Passivschulden (Passivforderungen). Beim Fabrikanten u. Industriellen gehören außerdem noch die Gebäude u. Grundstücke, die Maschinen u. sonstigen zum Betriebe seiner Industrie nöthigen Geräthschaften zu den A.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 105.
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