Ad referendum

[145] Ad referendum (lat.), zur Berichterstattung; z.B. wenn ein Bevollmächtigter einen Vorschlag a. r. nimmt, so ist dies nur unter der Voraussetzung der Genehmigung des Vollmachtgebers nach der · Berichterstattung geschehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 145.
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