[145]Ad referendum (lat.), zur Berichterstattung; z.B. wenn ein Bevollmächtigter einen Vorschlaga. r. nimmt, so ist dies nur unter der Voraussetzung der Genehmigung des Vollmachtgebers nach der · Berichterstattung geschehen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 145.