[335]Alligāti, 1) (röm. Ant.), Sklaven, welche gefesselt ihre Arbeit verrichteten; 2) (Rechtsw.), Zeugen, die bei ihrer gerichtlichen Aussage durch Aussagen bei vorhergegangener Befragung gebunden waren.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 335.