[335] Alligation (v. lat.), Beimischung, so v.w. Alliage. Daher Alligationsrechnung (Alligationsregel), Rechnungsregel, welche lehrt aus dem Werthe zweier zu mischenden Gegenstände u. dem Werthe der Mischung die Anzahl der, von jedem Gegenstande zu nehmenden Theile zu bestimmen. Man subtrahire den Werth, den die Mischung haben soll, von dem höheren Werthe der zu mischenden Gegenstände u. den niederen eben derselben von dem Werthe der Mischung, so gibt der 1. Unterschied an, wie viel gleiche Theile von dem geringeren Gegenstande, der 2. wie viel von dem bessern zu nehmen sind. Man braucht diese Regel bes. bei Legirungen der Metalle. Man will z.B. aus 14löthigem u. 9löthigem Silber 12löthiges erhalten, 14 - 12 = 2,12 - 9 = 3, also gibt eine Mischung von 3/2 1.4löthiges u. 2/5 9löthiges Silber das verlangte 12löthige.