Amtswappen

[441] Amtswappen, Wappen, welches ein Individuum od. ein Haus wegen eines überkommenen Amtes od. einer Würde führt, z.B. das kursächsische Wappen mit den Schwertern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 441.
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