[483] Anfechtung, 1) (Rechtsw.), die Bestreitung der Rechtmäßigkeit u. Rechtsbeständigkeit einer Thatsache od. eines Verhältnisses, z.B. eines Besitzes, eines Vertrags etc. durch Widerspruch u. Ergreifung von Rechtsmitteln; 2) (Moral), Reizung od. Versuchung zur Sünde.