[166] Widerspruch, 1) Aufhebung des vorher Gesagten od. Ausgesprochenen; bes. 2) unmittelbarer Gegensatz der Merkmale eines Begriffes od. der in einem od. mehren Urtheilen enthaltenen Bestimmungen, s. Contradictio. Satz des W-s (Principium contradictionis), s. Grundsatz 1).