[523]Anmerkung (Adnotation), 1) in Schriften, Beifügung neben, unter od. hinter dem Text, zur Erläuterung des Gesagten; 2) in Urkundenbüchern z.B. eine Hypothek, ein Verkaufsrecht eintragen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 523.