[432] Text (v. lat.), 1) der eigentliche Inhalt eines Buchs, den Anmerkungen entgegengesetzt; 2) eine kürzere od. längere Stelle der Heiligen Schrift, welche einer geistlichen Rede od. Predigt zu Grunde liegt; vgl. Perikopen. Man unterscheidet historische T-e, welche eine wirklich geschichtliche Begebenheit enthalten; Lehrtexte, in denen Wahrheiten aus der Dogmatik od. Ethik behandelt werden; parabolische T-e, in denen religiöse Gegenstände in der Form von Gleichnissen dargestellt werden. Die T-e für die Sonn- u. Festtage sind gewöhnlich vorgeschrieben. Die Sitte über solche Stellen zu sprechen, dieselben zu erklären u. anzuwenden, findet sich schon bei den ältern Juden, in deren Tempel u. Synagogen Stellen aus den Büchern Mosis etc. vorgelesen u. ausgelegt wurden. Von den Juden ging die Sitte auf die Christen bei ihrer gemeinsamen Erbauung über u. ist seit den ältesten christlichen Zeiten immer von den geistlichen Rednern beobachtet worden, nur einige Kirchenväter u. neuerlich Harms haben davon eine Ausnahme gemacht. Der T. darf nicht als bloßes Motto an der Spitze eines Vortrags stehen, sondern dieser muß texttreu u. texterschöpfend sein, d.h. er darf nichts aufnehmen, was nicht im T. liegt, u. er darf nichts ganz übergehen, was der T. ausdrücklich fordert. Um diese Bedingung ganz zu erfüllen, ist dem Redner die Wahl des T-es in allen Predigten u. Reden für besondere Fälle frei, z.B. bei Leichen, Taufen, Trauungen, Ordinationen, Einführungen, Ernte- u. Todtenfesten etc. Manche Prediger haben auch, nach Dräsekes Vorgang, in einer Predigt für die einzelnen Theile derselben mehre T-e zu Grunde gelegt. 3) (Secunda, fr. Gros Paranjou), Schriftgattung, welche zwischen der Doppelmittel u. Tertia steht, u. jetzt sehr selten zum Context, sondern meist zu Titeln gebraucht wird.