[632]Aquae haustus (lat.), in Rom das Recht, aus dem, einem Andern gehörigen Wasserbehälter Wasser zu schöpfen; dagegen Aquae jus, die Gerechtigkeit, aus den großen Wasserbehältern der Aquäducte Wasser durch Röhren abzuleiten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 632.