Assentiren

[839] Assentiren (v. lat.), 1) beistimmen; 2) Einen zu einem Zweck, bes. zum Militärdienst für tüchtig erklären, worauf er in die Asséntliste od. Musterrolle eingetragen u. ihm ein Schein darüber, Assentschein, ausgestellt wird. Daher Assentirung, 1) Annahme von etwas; 2) Werbung von Truppen od. Rekrutenaushebung, namentlich wenn sie, z.B. aus politischem Grunde, von der gewöhnlichen Weise abweicht. Assentiment (spr. Assangtimang), überhaupt Beistimmung; Assentation, schmeichlerischer Beifall.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 839.
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