[908] Attest (Attestat, v. lat.), schriftliches Zeugniß od. Bescheinigung, z.B. von Herrschaften dem abziehenden Gesinde über ihre Geschicklichkeit u. ihr Verhalten während der Dienstzeit ausgestellt; von öffentlich angestellten Personen über einen Gegenstand ihres Wirkungskreises gilt es für einen vollen Beweis. Daher Attestation, Bescheinigung, Bezeugung. Attestiren, bezeugen.