Aufenthaltskarten

[927] Aufenthaltskarten, zuerst in Frankreich während der Revolution eingeführte, polizeiliche Bescheinigungen, daß sich jemand als unverdächtig an einem Orte aufhalten dürfe u. sich damit legitimiren könne (Sicherheitskarten). Sie werden meist nur auf den Grund von Pässen od. Heimathsscheinen, so wie auf den Nachweis der Subsistenzmittel, od. auf Verbürgung zuverlässiger Ortseinwohner u. auf bestimmte Zeit ausgestellt, nach deren Ablauf sie erneuert werden müssen. Fremde, die nur auf unbestimmte od. kurze Zeit zu bleiben gedenken, geben gewöhnlich ihren Paß gegen dieselbe ab. Sie begründen weder eine Heimathsangehörigkeit, noch einen Anspruch auf Versorgung im Verarmungsfalle, wogegen ihrem Inhaber auch keine örtlichen Lasten, z.B. Communalabgaben, angesonnen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 927.
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