[729]Passen, 1) (Jagdw.), Genuß geben; 2) das Recht, das Spiel einzugehen u. die Mitspieler gegen sich spielen zu lassen, aufgeben; 3) im Spiel, einen ausgebotenen Satz nicht mithalten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 729.