[944]Aufziehschütze, ein aus Pfosten gemachter Verschluß vor Schleusen od. Wehren (s.d.), der in einem Falz gehend auf- u. niedergezogen werden kann, um das Wasser zu stauen od. abzulassen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 944.