Dienst

[135] Dienst, 1) im Allgemeinen jede Thätigkeit, welcher sich Jemand zum Nutzen eines anderen unterzieht; 2) im nationalökonomischen Sinne die durch Arbeit (mechanische od. geistige Thätigkeit) dargestellte Leistung, wofür eine Gegenleistung (meist Geld, seltener Waaren od. Dienste) bedungen ist; 3) der ganze Umfang solcher Dienste, z.B. Militär-, Hof-D.; 4) was zu den Verrichtungen des Soldaten im Kriege u. Frieden gehört; das Dienstreglement schreibt das Verfahren vor, wie Alles geschehen soll; 5) so v.w. Frohne; daher Bäuerlicher D., so v.w. Frohndienst; Dienstablösung, so v.w. Frohnablösung; Dienstgenossen, gemeinsam zu Frohndiensten Verpflichtete; Dienstgerechtigkeit, das Recht, gewisse Frohnen von einem Andern zu fordern; Dienstgeschirr, Wagen u. Pferde, welche zum Frohndienste gebraucht werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 135.
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