[27] Aula (röm. Ant.), 1) freier Platz inzwischen den Gebäuden eines Wohnhauses (s.d.), Hof; 2) Hof, Wohnung u. Umgebung eines Fürsten; 3) in den früheren Kirchen der Raum für die gläubigen Laien, im Gegensatz zu dem für die Priester bestimmten Platz; 4) großer Saal für öffentliche Versammlungen, namentlich in Universitätsgebäuden, Gymnasien etc. zu Disputationen, Redeacten etc.
Pierer-1857: Ober-Aula · Nieder-Aula · Aula [2]