Aula [1]

[27] Aula (röm. Ant.), 1) freier Platz inzwischen den Gebäuden eines Wohnhauses (s.d.), Hof; 2) Hof, Wohnung u. Umgebung eines Fürsten; 3) in den früheren Kirchen der Raum für die gläubigen Laien, im Gegensatz zu dem für die Priester bestimmten Platz; 4) großer Saal für öffentliche Versammlungen, namentlich in Universitätsgebäuden, Gymnasien etc. zu Disputationen, Redeacten etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 27.
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