[188] Disputatĭon (v. lat. Disputatio), 1) Streit; 2) Verhandlung einer Streitsache, so: Disputatio fori, die Verhandlung einer Streitsache vor Gericht durch die beiderseitigen Anwalte, im Französischen Recht Plaidoyer; nach And. vorläufige sorgfältige gemeinschaftliche Berathschlagung, von Juristen über einen verwickelten Rechtsfall, bevor sie öffentlich ihr Gutachten aussprechen; D. inter creditores, so v.w. Prioritätsverfahren; 3) bes. Streit über einen wissenschaftlichen Gegenstand, kunstgemäß geführt. Zeno war Gründer der Disputirkunst, Euklides u. Aristoteles eifrige Beförderer derselben; 4) der auf Universitäten gewöhnliche, nach gewissen vorgeschriebenen Normen, von Zweien od. Mehreren geführte gelehnte Streit über einen controversen Satz, bei welchem ein von dem Einen (Respondent, Defendent) aufgestellter Satz von einem od. mehreren Anderen (Opponenten) angegriffen wird. Die Aufsicht über das Ganze führt ein akademischer Lehrer (Präses), welcher das Endresultat gibt. Die D-en werden meist in Lateinischer Sprache gehalten. In der Regel muß Jeder, welcher ein Lehramt bei einer Universität bekleiden will, bevor er dieses antritt, eine D. (Inaugural-D., Habilitations -D., Disputatio pro loco) halten; sonst auch, um Doctor zu werden (Doctor-D.); 5) mißbrauchsweise so v.w. Dissertation; daher Disputationshändler, Buchhändler od. Antiquare, die in Universitätsstädten mit Dissertationen handeln.