[37]Ausbürger (Ausleute), 1) Bürger, die ihren Wohnort zwar verändert haben u. in einer anderen Stadt als Bürger aufgenommen sind, dennoch aber ihr früher gewonnenes Bürgerrecht beibehielten; 2) Bürger in der Vorstadt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 37.