Vorstadt

[701] Vorstadt, die außerhalb der Ringmauern gelegenen Theile einer Stadt. Jetzt hat man die, beide trennenden Thore u. Mauern an den meisten Orten niedergerissen, ja auch die Vorstädte zu gleichen Rechten u. Abgaben mit den Bürgern etc. gezogen, so daß eigentlich Vorstädte im alten Sinne selten mehr bestehen; vgl. Stadt S. 661.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 701.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika