Ausblasen

[36] Ausblasen, 1) (Hüttenw.), so v.w. Ausbrennen 11); 2) (Kriegsw.), von Minen, durch in der Nähe der Kammer befindliche hohle Räume unwirksam machen; 3) (Landw.), so v.w. Auskalben; 4) (Wasserb.), das Wasser aus einer Röhrleitung austreiben, damit es nicht einfriert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 36.
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