Kammer [1]

[264] Kammer, 1) kleines Zimmer; bes. in dem sich kein Ofen befindet, u. welches entweder, neben Wohnzimmern liegend, als Schlafkammer, Kleiderkammer, od. als Vorrathskammer, Speisekammer zur Aufbewahrung von Speisen dient, od. auch abgesondert von den Wohnräumen zu verschiedenen Zwecken bestimmt ist, als Räucherkammer, Geschirrkammer etc.; 2) Zimmer zur Aufbewahrung von Kunstschätzen, u. diesem Zwecke gemäß in angemessenem Style gehalten, als: Kunstkammer, Schatzkammer, Antiquitätenkammer etc.; 3) in Seeschiffen die durch Breterwände im Raume abgetheilten Behältnisse, die nach ihrer Bestimmung besondere Namen führen, als Brodkammer, Pulverkammer etc.; 4) der Raum, welcher für die Pulverladung (daher Pulverkammer) im Rohre, bes. von Wurfgeschütz (daher Kammergeschütz) bestimmt ist, wenn er einen kleineren Durchmesser hat, als der übrige Theil der Seele. Ihre Größe bestimmt sich nach der schwächsten Ladung, welche man bei dem Geschütz anwenden will, da der leere Raum zwischen der Ladung u. dem Geschoß nachtheiligen Einfluß ausübt. Die Haubitzen haben meistentheils cylindrische, nur die englischen u. die russischen Einhörner kegelförmige K-n. Bei den Mörsern ist sowohl die cylindrische, als kegelförmige Gestalt in Gebrauch; auch hat man parabolische K-n eingeführt. Die kugel- u. birnförmigen K-n sind wegen ihrer zerstörenden Wirkung auf die Laffeten nicht mehr in Gebrauch. 5) Fehlerhafte Grube in der Seele des Geschützes; 6) hohler Körper von Gußeisen, welcher unten eine kleine Pulverkammer u. ein Zündloch hat; wird bei Lustfeuerwerken entweder nur mit Pulver geladen, um die Kanonenschüsse zu ersetzen, od. wie eine Landpatrone versetzt; 7) so v.w. Minenkammern; 8) so v.w.[264] Schleußenkammer; 9) (Orgelb.), so v.w. Cancelle 10) ein bestimmter Raum des inneren Körpers, so Augen-, Gehirn-, Herzkammern; 11) (Camara, Camera), ein einsamiges Früchtchen mit derber od. harter nicht aufspringender Fruchthülle, wie bei Ranunculus u. Clematis; 12) das untere Viertel des Billardtuches, welches durch eine in das Tuch eingenähte Linie abgetheilt ist, s.u. Billard I.; 13) Vertiefungen in den steinernen Pfeilern hölzerner Brücken, in welche die Streben eingesetzt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 264-265.
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