[43]Ausfrieren, von flüssigen, eine andere Beimischung enthaltenen Stoffen (Essig, Salzsoole, Wein etc.), durch Gefrieren verdichten, so daß die im Eis eingeschlossene zurückbleibende Flüssigkeit verstärkt wird.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 43.