Ausgehender Zahn

[45] Ausgehender Zahn (Maschinenb.), bei Räderwerken der Zahn, welcher eben den Triebstock verlassen hat; eingehender Zahn, welcher eben vom Triebstocke ergriffen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 45.
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