[46] Ausglühen, 1) durch Erhitzung in Kohlen das Metall weich u. geschmeidig mach; geschieht bei dem durch vieles Hämmern spröde gewordenen Eisen, bei Stahl, der verarbeitet werden soll, z.B. vom Feilenhauer u. in Münzen; 2) bei gemischtem Metall, durch Glühen das leichter Flüssige absondern; dies geschieht bes. bei Silber, um Gold daraus zu scheiden; über das A. des Amalgams u. die dazu gehörigen Ausglühgeräthe s. Amalgamirwerke; 3) A. des Glases, die fertigen, noch kirschroth glühenden Glaswaaren in dem Kühlofen langsam erkalten lassen.