Ausglühen

[46] Ausglühen, 1) durch Erhitzung in Kohlen das Metall weich u. geschmeidig mach; geschieht bei dem durch vieles Hämmern spröde gewordenen Eisen, bei Stahl, der verarbeitet werden soll, z.B. vom Feilenhauer u. in Münzen; 2) bei gemischtem Metall, durch Glühen das leichter Flüssige absondern; dies geschieht bes. bei Silber, um Gold daraus zu scheiden; über das A. des Amalgams u. die dazu gehörigen Ausglühgeräthe s. Amalgamirwerke; 3) A. des Glases, die fertigen, noch kirschroth glühenden Glaswaaren in dem Kühlofen langsam erkalten lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 46.
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