Auslage

[49] Auslage, 1) Verwendung von Geld für einen Andern, auf dessen Wiedererstattung gerechnet wird; 2) Geld, das fortgehend sich verzinsen soll, für ein Geschäft, die Cultur eines Grundstücks, eine Fabrik etc. Daher 3) so v.w. Anlagecapital, s.u. Capital. 4) In Marschländern ein Deich, der weiter hinaus gegen das Wasser zu gezogen wird; 5) (Fechtk.), die vorwärts gerichtete Stellung des Körpers zur Anhebung des Fechtens, s. Fechtkunst; 6) (Spielw.), s.u. Rapuse u. Patience.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 49.
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