Ausräumen

[53] Ausräumen, 1) (Techn.), A. u. Ausräumer, so v.w. Aufräumen 3); 2) (Ausraumen), in Gifthütten den im Giftgang angelegten Arsenikdampf zusammenkehren; 3) in Blaufarbenwerken die Mühle, auf welcher die blaue Smalte gemahlen wird, leer machen; 4) ein Pferd a., den harten Mist in dem Mastdarm, wenn solcher ihm beschwerlich ist, od. vor Einbringung des Klystiers, mit der ölbestrichenen Hand herausnehmen; auch 5) ihm das Maul bis in den Hals hinein mit einer Art Bürste ausreiben.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 53.
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