Ausrufen des Friedensgebots

[54] Ausrufen des Friedensgebots, Befehl des Richters durch den Frohn bei einer Hinrichtung den Nachrichter nicht in seinem Amte zu hindern, s.u. Hochnothpeinliches Halsgericht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 54.
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