Ausstreichen

[63] Ausstreichen, 1) (Landw.), die Furchen tief u. glatt machen; 2) (Uhrm.), den Zähnen u. Getrieben. mit einer Feile (Ausstreichinstrument, Ausstreichseile) die rechte Form geben; 3) (Buchb.), so v.w. Aufmachen 3); 4) (Gerb.), so v.w. Ausstoßen 6); 5) (Kohlenbr.), so v.w. Aufmachen 2); 6) (Bergb.), die Planen auf dem Herde gleich machen, geschieht mit einem Bretchen, dem Ausstreichholz; 7) A. der Flötze, Gänge, Lager (zu Tage a., aussetzen), das Erscheinen derselben an der Gebirgsoberfläche; daher der Theil, welcher sichtbar wird, Ausstrich; 8) (Jagdw.), mit dem Nachtgarn ein Feld durchziehen, um Lerchen zu fangen; 9) vom Hunde, schnell laufen; 10) a. lassen, Vögel fortfliegen lassen, ehe man darnach schießt; 11) A. der Fährten, sie beim Einkreisen niedertreten, um sie nicht später mit frischen zu verwechseln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 63.
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