Autokephăli

[88] Autokephăli (gr.), 1) in den ersten Zeiten der christlichen Kirche die Bischöfe, welche nur unter der Gerichtsbarkeit einer Synode standen. Anfangs waren alle Metropoliten A., nach u. nach aber kamen die kleineren unter Aufsicht der Patriarchen. Später stellte sich der Patriarch von Rom als alleiniger Autokephalos auf; 2) die Geistlichen, welche nur unter dem Patriarchen ihrer Kirche standen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 88.
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