Bär [4]

[306] Bär, 1) (fr. Batardeau, Wasserb.), steinerner Damm quer über ein fließendes Wasser, bes. an Festungsgräben, um das Abfließen des darin befindlichen Wassers zu verhindern u. dasselbe allenthalben 5 Fuß hoch zu erhalten; in der Mitte hat er meist eine Auszugsschleuse. Sein Rücken ist scharf gemauert, auch meist mit eisernen Spitzen u. einem runden Thürmchen besetzt, damit er nicht als Brücke benutzt werden kann. Bisweilen befindet sich ein gewölbter, wasserdichter, mit Schußspalten versehener Gang in demselben. Er ist meist auf eingeschlagenen Pfählen erbaut. 2) (Bergb.), so v.w. After, der im Siebwaschen von den trocken gepochten Kobaltausschlägen aufbewahrt wird. 3) (Maschinenw.), so v.w. Rammklotz, s.u. Ramme; 4) im Mittelalter eine außerordentliche Geldauslage; Bärenkammer, die sie erhebende Behörde; Bärner, der Einnehmer derselben. 5) eine Geldschuld, daher einen Bären anbinden. 6) in Wien, Anekdoten, Witzfunken; daher Einem einen Bären aufbinden, so v.w. Einem etwas weißmachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 306.
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