Bar [2]

[358] Bar, in kursierendem Geld (Papieren oder Münzen), z. B. bare Auslagen, Bargeld etc. im Gegensatze zu andern Vermögensgegenständen; im engern Sinn auch klingende Münze im Gegensatze zu Papiergeld und Banknoten. Im Handel (franz. comptant, ital. contante) bezeichnet es: ohne Zahlungsfrist, sogleich zahlbar, wo also nicht auf Zeit (auf Zahlungsfrist, auf Kredit, mit Respiro) gekauft wird. Die Barzahlung kann hierbei sowohl in Geld als auch in Wechseln und Anweisungen erfolgen. Dieser ursprüngliche Begriff von B. hat sich merklich erweitert. Der Bequemlichkeit wegen werden auch die ohne Zahlungsfrist (per contant) im Lauf eines Monats gekauften Waren regelmäßig erst am Ende desselben, bisweilen noch später, zusammen bezahlt; soll daher sofortige Zahlung erfolgen, so braucht man die Ausdrücke Zug um Zug, gleichbar, per cassa; aber bei einem solchen Barkauf (Kontantkauf) wird oft noch 1–2 Wochen Zeit zur Bezahlung gelassen. Am Ende der Wechsel und Indossamente bedeutet B.: den Wert (die Valuta) habe ich bar empfangen. Über Bardeckung und Barvorrat der Banken vgl. Banken (Zettelbanken), S. 336 f.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 358.
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