Badsch
[170] Badsch (türk.), 1) Consumtionssteuer, 1/201/10, sonst nur beim Verkauf der Waaren des Inlandes entrichtet. Später 2) auf Zölle, Chaussee-, Wege-, Brückengeld ausgedehnt; 3) endlich das Transito u. alle Abgaben von ausländischen Waaren, in den Handelsverträgen genau festgesetzt.