[264]Bancal, was zu einer Bank gehört; daher Bancalassessor, Beisitzer bei einer Wechselbank; Bancalgefälle, Einnahmen der Bank; Bancalität, was zur Errichtung einer Bank nöthig ist.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 264.