[275] Bank, 1) eine Erhöhung; bes. 2) Erhöhung des Meergrundes, Untiefe, so: Auster-, Sand- u. Perlenbank; da sich um eine solche eine Menge Fische (z.B. Thunfische, Heringe) versammeln, 3) die Masse solcher Fische selbst; 4) durch das Wasser zusammengehäufte Eisstücke, Eisbank; 5) (Kriegsw.), so v.w. Banket; bes. 6) (Barbette, Pritsche), Erhöhung hinter einer Brustwehr, um mit Geschützen über die Brustwehr weg, ohne Schießscharten einzuschneiden, zu feuern (über Bank feuern). Die B., an Höhe 3 F. von der Brustwehr überragt, ist meist 1622 Fuß lang; für jedes Geschütz rechnet man 1218 Fuß Breite. In den Ecken angebracht, wird die B. so lang wie breit gemacht. Auf jede B. führt eine Rampe. Bei einer B. kann man das Geschütz nach allen Seiten wenden u. also die ganze umliegende Gegend bestreichen. 7) (Wasserb.), so v.w. Banket 3); 8) Terrasse in Gärten; 9) terrassenartiges Meer- u. Flußufer; 10) (Bergb.), Theil einer Schicht od. eines Flötzes, das durch Zwischenlagen, gewöhnlich Letten, Sand etc. isolirt ist; Kohlenflötze bestehen meist aus verschiedenen Bänken; 11) langes u. schmales Geräth von Holz auch von Stein od. Rasen (Rasenbank), mit od. ohne Lehne, worauf mehrere Personen sitzen können; 12) sonst Abtheilung eines Gerichts od. eines Collegiums, weil deren Mitglieder auf Bänken saßen, daher die adliche B., die eine Hälfte der Beisitzer od. Räthe aus Adlichen bestehend, im Gegensatz der bürgerlichen B., der anderen Hälfte, die aus gelehrten Juristen zusammengesetzt war; eben so beidem ehemaligen Reichstag die geistliche u. weltliche Fürsten-, Grafen-B. etc.; 13) (Schiffsw.), auf den Galeeren das Bret, worauf 45 Ruderknechte sitzen, welche zusammen ein Ruder regieren; 14) Gerüst, um irgend etwas darauf zu stellen, so beim Bienenhaus, Salpetersieden etc.; 15) in Glashütten u. Ziegelöfen die niedrige Mauer um den Heerd, worauf die Häfen u. Ziegel gestellt werden; 16) niedriger Tisch, an welchem viele Handwerker ihre Arbeiten verrichten od. ihre Waaren verkaufen, so: Dreh-, Hobel-, Fleisch- u. Brod-B. etc.; daher 17) die Gerechtigkeit, Fleisch u. Brod zu verkaufen; an den meisten Orten ist eine gewisse Anzahl solcher B-e für die zünftigen Meister u. in größeren Städten auch für unzünftige Dorfbäcker u. Schlächter, daher Bankmeister u. Bankschlachten, das Schlachten zum Verkauf in den Bänken, im Gegensatz zum Hausschlachten. Die Bankgerechtigkeit ist erkäufliches Eigenthum od. wird auf Ansuchen von der Obrigkeit ertheilt, u. steht stets unter polizeilicher Aufsicht; die Abgabe davon Bankzins; das Gebäude, worin Fleisch. od. Brod feilgehalten wird, heißt daher die Bänke, so Brod- u. Fleischbänke; 18) der Tisch, woran Hazardspiele gespielt werden, s.u. Hazardspiel; 19) (Münzw.), B. am Adjustirwerk, s. Münzen (Technol.); 20) (Her.), so v.w. Turnierkragen.
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Brockhaus-1809: Die Bank [2] · Die Bank
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