Bande [3]

[267] Bande (v. fr. Bande, spr. Bangd 1) Seite, Rand; 2) der erhabene Rand des Billards (s.d.); 3) die Seite des Schiffes; so: ein Schiff auf die B. legen so v.w. es kielholen; 4) auf Galeeren ein Gang längs der Ruderbänke; 5) (Web.), langer, gerader, bogiger od. zackiger Streif in gewirkten, bes. seidenen u. halbseidenen Zeugen; 6) von Tapeten, ein Stück so lang, als das Zimmer hoch ist; 7) (Herald.), so v.w. Rechtsschrägbalke; 8) auf Guiana Gewicht von ungefähr 2 Unzen für Goldstaub.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 267.
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